Auslandsaufenthalte

  • Die Beurlaubung für einen Auslandsaufenthalt muss bei der Schulleitung beantragt werden.
  • Nach der Rückkehr aus einem Auslandsaufenthalt wird die Schullaufbahn in der Regel in der Jahrgangsstufe fortgesetzt, in der der Auslandsaufenthalt begonnen wurde.
  • Besonders leistungsfähige Schülerinnen und Schüler, die in der Einführungsphase im Rahmen eines mindestens halbjährigen, höchstens einjährigen Schulbesuchs im Ausland beurlaubt wurden, können nach Rückkehr einen Antrag auf Überspringen eines Schulhalbjahres der Einführungszeit oder der gesamten Einführungszeit stellen.
  • Schülerinnen und Schülern, die im ersten Jahr der Qualifikationsphase im Rahmen eines mindestens halbjährigen Schulbesuchs im Ausland beurlaubt wurden, können auf Antrag Ergebnisse aus der Einführungsphase auf die für die Qualifikationsphase geregelten Verpflichtungen angerechnet werden, bei halbjährigem Aufenthalt nur die Ergebnisse aus dem zweiten Halbjahr der Einführungszeit.
  • Über die Anträge entscheidet die Schulleiterin/der Schulleiter.
  • Ausländische Leistungsnachweise können bei der Berechnung der Gesamtqualifikation nicht übernommen werden.