Unverändert bleibt, dass Schülerinnen und Schüler mit einer förmlichen Anerkennung der LRS eine Arbeitszeitverlängerung von fünf Minuten pro Schulstunde in den Klausuren erhalten – auch in den schriftlichen Abiturprüfungen. Dafür muss kein Antrag gestellt werden.
Eine zurückhaltende Bewertung der Rechtschreibleistungen wird unter drei Voraussetzungen gewährt:
Alle drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein!
1. Zeugnisvermerk:
"Die Rechtschreibleistungen entsprechen nicht den Anforderungen; sie sind in den Fachnoten zurückhaltend gewichtet."
Die zurückhaltende Gewichtung der Rechtschreibleistungen umfasst alle Fächer. In diesem Falle wird von den gültigen Regelungen zum Punktabzug bei Schwächen im Elementarbereich in einer Klausur kein Gebrauch gemacht. Für Deutsch und die Fremdsprachen gelten besondere Regelungen.
2. Klausurnoten (Leistungsnachweise)
Für alle Fächer außer Deutsch und Fremdsprachen gilt:
Fremdsprachen, z.B. Englisch
Die Note für die Sprachrichtigkeit in Klausuren wird mit Hilfe eines Bewertungsbogens ermittelt. Die Rechtschreibleistungen werden unter dem Punkt „Lesbarkeit“ bewertet; das heißt: Rechtschreibfehler fallen in einer Fremdsprachenklausur dann ins Gewicht, wenn sie die Lesbarkeit eines Textes beeinflussen.
Deutsch
Die Gesamtnote wird aus der Note für die “inhaltliche Qualität” (Inhalt, Aufbau und Gedankenführung) und der Note für die sprachliche Qualität” (Ausdruck und Sprachrichtigkeit) festgelegt. Der Bereich der “inhaltlichen Qualität” hat bei der Gesamtbewertung ein stärkeres Gewicht als der der “sprachlichen Qualität”.
Bei der Festlegung der Gesamtnote wird der Bereich “Sprachrichtigkeit” (Teilnote des Bereichs “sprachliche Qualität”) zurückhaltend gewichtet, und zwar höchstens mit halbem Gewicht.
3. Zeugnisnote:
Gewichtung der Fächer mit 2 Klausuren: 40% Klausuren / 60% Unterrichtsbeiträge
Gewichtung der Fächer mit 1 Klausur: z.B. 30% Klausuren / 70% Unterrichtsbeiträge
Fazit: Je nach Rundung wirkt sich die Anwendung des LRS-Erlasses in der Regel mit 0 oder 1 Punkt auf die Note im Zeugnis eines Faches aus.
4. Abiturnote:
Der Unterschied der Abiturnote mit bzw. ohne Antragstellung beträgt in der Regel höchstens 0,1.
Gültig für schriftliche Leistungen in allen Fächern und für das Fach Deutsch.